Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis zur Künstlersozialabgabe

Der Auftragnehmer ist im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes Selbstvermarkter und somit selbständiger Künstler, daher ist der Auftraggeber ggf. KSK abgabepflichtig. Unternehmer, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen und verwerten, sind verpflichtet eine Künstler­sozial­abgabe an die Künstler­sozial­kasse (KSK) zu zahlen. Der Abgabesatz wird jährlich durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales festgesetzt. Für das Jahr 2023 beträgt der Satz 5 %. Dieser Hinweis ist freiwillig. Als selbstständig tätiger Designer bin ich nicht verpflichtet auf eine mögliche KSK-Abgabepflicht hinzuweisen.

Weitere Informationen zur Künstlersozialkasse und KSK-Abgabe: kuenstlersozialkasse.de

1. Geltung der Bedingungen

In diesen Bedingungen wird für Square Visuals, Nicole Meusch, als Verkäufer, Dienstleister und Auftragnehmer die Bezeichnung Auftragnehmer verwendet. Für den Käufer, Besteller und Auftraggeber wird die Bezeichnung Auftraggeber verwendet. Die nachstehenden Bedingungen finden auf alle Verträge, Lieferungen einschließlich Beratungsdienstleistungen Anwendung, welche Nicole Meusch als Auftragnehmer der von Ihm gehandelten Waren und Dienstleistungen abschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Etwaige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten als ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Annahme von Lieferungen, Teillieferungen oder Dienstleistungen bedeutet, dass der Auftraggeber auf etwaige von Ihm genannte eigene Geschäftsbedingungen verzichtet. In jedem Fall sind die nachstehenden Bedingungen rechtswirksam für den Gesamtvertrag.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, die zum Abschluss eines Vertrages führen, sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, in Online-Medien, schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegenüber dem Auftragnehmer hergeleitet werden können.

3. Regelung zu Zahlung des Auftraggebers

3.1 Preise und Zahlung

Alle Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung wie in den entsprechenden Kostenvoranschlägen ausgewiesen. Zu den Preisen kommt die MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Rechnungen sofort nach Lieferung/Leistung ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom betroffenen Zeitpunkt an, Zinsen in banküblicher Höhe zu berechnen. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte Schuld fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, von weiteren Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.

3.2 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält das Eigentum an den erstellten Grafiken, HTML und oder jeglichen Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt bezieht sich auch dann auf alle gelieferten Waren und Dienstleistungen, wenn vom Auftraggeber der Kaufpreis für Einzellieferungen bezahlt wurde. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere bei Pfändung, wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Dienstleistungen auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen. Veränderung und Umgestaltung unserer Arbeiten dürfen nicht ohne unsere schriftliche Zusage stattfinden.

4. Medien von Dritten

Alle im Rahmen des Auftrages dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Medien, gleich welcher Art sind frei von Rechten Dritter oder dem Auftraggeber liegt ein uneingeschränktes Nutzungsrecht für diese Medien vor. Im Falle eines Verstoßes gleich ob wissentlich oder unwissentlich, haftet der Auftraggeber. Findet eine Umgestaltung oder künstlerische Veränderung der vom Auftraggeber oder seiner Zulieferer zur Verfügung gestellten Daten statt, so obliegt dem Auftraggeber die Klärung aller Nutzungs- und Werbearbeitungechte. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall.

5. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzögerung

Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist jederzeit bemüht, die genannten Lieferzeiten einzuhalten, rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten. Jeglicher Schadenersatz oder sonstige Ansprüche aus einem etwaigen Lieferverzug beschränken sich, auch nach erfolgter Frist- oder Nachfristsetzung, auf eine Höhe von 5 % des Gesamtwertes der Leistung/Lieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall oder Störungen im Bereich von Kommunikationsnetzen, usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern eintreten oder Krankheitsfall), hat der Auftragnehmer bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Frist, hinauszuschieben.

5.1 Leistungsverzögerung durch den Auftraggeber

Daten die zur Erstellung eines Konzeptes oder der Realisation eines Werkes oder Teilen dieser sowie von Print, Web, Audio oder jeglichem anderem vereinbarten Medium notwendig sind müssen vom Arbeitnehmer frühzeitig geliefert werden. Wird kein gesonderter Vertrag über den Zeitpunkt von zu liefernden Inhalten für oben genannte Medien seitens des Auftraggebers vereinbart, wird jegliche stattfindende Leistungsverzögerung seitens des Auftragnehmers hinfällig. Der Auftragnehmer kann die fertige Arbeit, Kreativleistung etc. nun zu einem Zeitpunkt seiner Wahl liefern. Werden die notwendigen Daten des Auftraggebers später als vereinbart geliefert werden, so steigt die Rechnungssumme des Auftragnehmers um 5% pro Werktag, bis zum Eintreffen der Daten.

6. Gewährleistung und Haftung, Datensicherung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle gelieferten Handelswaren und alle Leistungen 6 Monate. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Bei unbegründeter Mängelanzeige hat der Auftraggeber die entstandenen Prüf-, Test- und Frachtkosten zu erstatten. Im Fall von Mängeln des Liefergegenstandes bzw. der Webseite ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Auftraggeber ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Nachbesserungen beziehen sich nur auf Arbeiten technischer Natur, niemals jedoch auf Kreativleistungen gleich welcher Art Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden, sowie für Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, wenn dabei grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln vorliegt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zum Teil durch Weiterleitung an Dritte zu erfüllen. Weder der Auftragnehmer, noch andere Personen, die an der Erstellung und Bereitstellung der im Vertrag vereinbarten Leistungen beteiligt sind, haften für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Krieg- und Naturereignisse entstehen, sowie nicht für Vorkommnisse wie Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Netzausfällen, Störungen des Internets, Computer- oder Programmabstürze und Verfügungen von hoher Hand. Sowie Mängel des gewählten Providers Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlers des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Für die Verfügbarkeit von Diensten, welche durch den Auftragnehmer direkt oder indirekt vermittelt wurden, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung dafür, dass durch die Benutzung der eigenen oder vermittelten Dienste oder Dienstleistungen bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. Wenn die vom Auftragnehmer übernommenen Aufgaben Arbeiten an oder mit EDV-Geräten des Auftraggebers mit sich bringen wird der Auftraggeber rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung). Alle Kosten durch eine Unterlassung der Datensicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6.2 Datensicherung seitens des Auftragnehmers Der Auftragnehmer behält sich vor Datensicherungen anzulegen. Diese Datensicherungen dienen ausschließlich Dokumentationszwecken und stellen keine wieder reproduzierbaren Arbeiten dar. Sollten bereits übermittelte Daten erneut vom Auftraggeber angefordert werden, entsteht ein möglicher Reproduktionsaufwand, welcher vergütet wird. Der Auftragnehmer bedient sich zur Erfüllung seiner Aufträge verschiedener Software-Produkte. Er benutzt diese im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen. Finden Datenverluste aufgrund von Mängeln (z.B. Sicherheitsmängeln) dieser Softwares statt, so ist der Auftragnehmer in keinem Fall haftbar. Der Auftragnehmer behält sich vor über o.g. Software-Mängel zu informieren. Diese Information ist im jeweiligen Fall absolut neutral und führt, selbst bei kritischen bekannten Problemen, zu keiner Aktion seitens des Auftragnehmers. Im Falle einer Beauftragung des Auftraggebers führt der Auftragnehmer die Updates gewissen haft aus. Der Auftragnehmer fertigt Sicherheitskopien des Zustandes vor und nach dem Update an. Diese Sicherheitskopien unterliegen den Einschränkungen von §6.

7. Auftragsabwicklung Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass seine Anschrift und Auftragsdaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden. Soweit sich der Auftragnehmer zur Erbringung seiner Dienste Dritten bedient, dürfen diesen die Kundendaten offengelegt werden. Sind Kundendaten oder Vorlagen vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmt, müssen sie nicht vertraulich behandelt werden.

8. Namens-, Marken-, Urheber-, sonstige Schutzrechte und allgemeine Gesetze, Warenmuster

Der Auftraggeber versichert, dass er vor Angebotsanforderungen und Vertragsabschluss eine eventuelle Verletzung der Rechte und Gesetze überprüft hat und keinerlei Verletzungen von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen vorliegt. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Markennamen, geschützten Warenzeichen, bei Produkt- und Personenabbildungen. Bei allen an den Auftragnehmer übergebenen Arbeiten und Vorlagen wird vorausgesetzt, dass dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Wenn Vorlagen mit dem Copyright Dritter ausgestattet sind, wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Urhebers besitzt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtungen diese Sachverhalte zu prüfen. Für den Fall, dass der Auftragnehmer wegen der Verletzung solcher Rechte oder Gesetze in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer schadlos zu halten. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, alle dem Auftragnehmer entstehenden Kosten und Schäden, aus einer derartigen Verletzung zu übernehmen. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD, der EU oder der USA verstossen. Der Auftragnehmer ist ausdrücklich ermächtigt, Muster oder Abbildungen von in Auftrag gegebenen Arbeiten für seine Werbezwecke zu verwenden, zu verteilen und zu veröffentlichen. Sollte in diesem Fall eine Urheberrechtsverletzung Dritter entstehen so ist der Auftraggeber verpflichtet den Auftragnehmer davon zu unterrichten. 8.1 Bei Übernahme und Pflege von Arbeiten Dritter seitens des Auftragnehmers gilt Punkt 8 entsprechend. Der Auftragnehmer hat keine Pflichten die Inhalte der Arbeiten zu überprüfen, diese liegen alleinig beim Auftraggeber. 8.2 Die Punkte 8+8.1 beziehen sich weiterhin auf die Auswahl von Links sowie eventuelle Verletzungen des Datenschutzes die vom Auftraggeber verursacht werden.

9. Der Auftraggeber ist für jeden redaktionellen Inhalt verantwortlich.

10. Erstellung von Datenträgern und Farbabweichungen bei grafischen Entwürfen.

Werden im Auftrag des Auftraggebers Datenträger erstellt, so hat der Auftraggeber schriftlich genaue Angaben zu den von ihm benötigten Dateiformaten zu machen. Bei der Erstellung von grafischen Entwürfen und Designvorschlägen sind Farbabweichungen, die je nach Druckverfahren und Ausgabemedium (z.b. Monitor oder TFT) unterschiedlich sein können, möglich. Ein grafischer Entwurf oder Designvorschlag stellt nur eine gestalterische Möglichkeit dar und ist keine 100% Reproduktion von bestehenden Vorlagen oder Farbvorgaben.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Teilnichtigkeit/Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck, der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmung entsprechend.